Ihr Gebrauchtwagenspezialist in Gotha
Bei uns fahren sie besser mit Garantie!

Häufig gestellte Fragen

Hier beantworten wir die von Kunden am häufigsten gestellten Fragen.

  1. Kann ich mein altes Fahrzeug in Zahlung geben? Wie viel bekomme ich dafür?

    Gerne. Preislich orientieren wir uns an den Händlereinkaufswerten nach Schwacke bzw. DAT. Siehe dazu auch die Seite Barankauf.
  2. Welche Zusatzkosten entstehen noch?

    Da unsere Internetpreise für Händler sind, kommt bei Ihnen als Privatkunde noch ein Sorglos-Paket und evtl. anfallende Reparatur- bzw. Inspektionskosten dazu.
  3. Was ist ein Sorglos-Paket und was kostet es?

    Unser Sorglos-Paket umfasst:

    • Dekra-Siegel-Prüfung
    • HU + AU neu
    • 12 Monate Garantie (Pro Car Garantie)

    Dieses Paket kostet für Privatkunden 590,- Euro.
  4. Warum gibt es das Sorglospaket für Privatkunden?

    Der Gesetzgeber schreibt seit 01.01.2002 Sachmängelhaftung für private Käufer von Fahrzeugen vor. Diese Sachmängelhaftung gilt nicht für Gewerbetreibende, so dass unsere Fahrzeugpreise Endpreise ohne Garantie und Gewährleistung sind.
  5. Wie lange habe ich Garantie auf mein Fahrzeug?

    Neben den 12 Monaten Händlergewährleistung bietet wir in unserem Sorglos-Paket 1 Jahr Garantie an.

    Was ist Garantie:
    Eine Garantie ist eine zusätzliche, freiwillige Leistung des Händlers und/oder des Herstellers. Die Garantiezusage bezieht sich immer auf die Funktionsfähigkeit bestimmter Teile (Motor, Getriebe, Differenzial) über einen bestimmten Zeitraum. Bei einer Garantie spielt der Zustand der Ware zum Zeitpunkt der übergabe an den Kunden keine Rolle, da ja die Funktionsfähigkeit für den Zeitraum "garantiert" wird. Die Garantie ist jedoch üblicherweise ausgeschlossen, wenn die Ursache des Defekts beim Kunden liegt oder der Kunde versucht hat, selbst eine Reparatur durchzuführen.

    Was ist Gewährleistung:
    Die gesetzliche Gewährleistung bezieht sich auf die Mangelfreiheit des Kaufgegenstandes zum Zeitpunkt der übergabe an den Käufer.Sie beträgt nach § 438 BGB 24 Monate und kann bei Gebrauchtwaren per AGB oder einzelvertraglich auf 12 Monate verkürzt werden. Der Kunde kann daher seine Rechte bei Lieferung eines mangelbehafteten Gegenstandes nunmehr 2 Jahre lang (bzw. 1 Jahr bei gebrauchten Waren, sofern kaufvertraglich vereinbart) geltend machen. Zu Gunsten des privaten Käufers gegenüber dem gewerblichen Verkäufer wird beim Verbrauchsgüterkauf in den ersten 6 Monaten nach übergabe vermutet, dass die Ware schon zum Lieferzeitpunkt defekt war, es sei denn, der Verkäufer kann nachweisen, dass der Mangel zum Zeitpunkt der Lieferung noch nicht bestand. Reklamiert der Kunde später als 6 Monate nach dem Kauf, so kehrt sich die Beweislast um, d.h. er muss beweisen, dass der Gegenstand schon bei der übergabe einen Mangel aufwies.
  6. Ich möchte finanzieren und habe dazu noch einige Fragen.

    Bitte informieren Sie sich allgemein auf unserer Homepage im Bereich Finanzierung. Da aber eine Fahrzeugfinanzierung auf den Kunden individuell zugeschnitten wird. Ist es am besten in einem direkten Gespräch mit unseren Verkäufern Ihre Fragen zu klären.
    Jens Dewaldt - Tel: 03621 / 40 13 57
    Mario Döhler - Tel: 03621 / 40 13 56
  7. Ich habe weit zu fahren. Kann ich mein neues Auto auch gleich mitnehmen?

    Aber natürlich. Bitte vereinbaren Sie einen Termin mit uns, damit wir alles für Sie vorbereiten können.
  8. Ich möchte nicht so viel Geld herumtragen. Gibt es Alternativen zur Barzahlung?

    Vorab-überweisung: Wenn Sie sich ganz sicher sind. Der Betrag muss am Tag der Abholung bereits auf unserem Konto gutgeschrieben sein.
  9. Mein Auto ist wahrscheinlich mehr wert als das von Ihnen angebotene.

    Kein Problem, wir erstatten Ihnen den Mehrwert Ihres Fahrzeugs.
  10. Wo ist Gotha? Wie komme ich am besten dorthin?

    Sie finden Anfahrtskizzen und eine genaue Wegbeschreibung im Bereich Anreise.